Rechtsprechung
VG Bayreuth, 26.04.2012 - B 2 K 11.415 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unrichtige Bauvorlagen führen dann zu einer Verletzung von Nachbarrechten, wenn bei einer korrekten Darstellung drittschützende Vorschriften verletzt werden, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind (hier verneint).Unrichtige Bauvorlagen; vereinfachtes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 26.04.2012 - B 2 K 11.415
- VGH Bayern, 25.03.2013 - 2 ZB 12.1266
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
Auszug aus VG Bayreuth, 26.04.2012 - B 2 K 11.415
Im ersten Fall stellt jede Verletzung der Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches - BauGB - eine Rechtsverletzung des Nachbarn dar, im zweiten Fall ist eine solche nur gegeben, wenn die Interessen des betroffenen Nachbarn nicht ausreichend gewürdigt wurden (vgl. BVerwG, 08.07.1998, Az. 4 B 64/98). - BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?
Auszug aus VG Bayreuth, 26.04.2012 - B 2 K 11.415
Im Gegensatz zu Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung sind Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich nicht nachbarschützend, da sie den Gebietscharakter in der Regel unberührt lassen und daher das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme ausreichend ist, um den Schutz der Nachbarn zu gewähren (vgl. BVerwG 23.06.1995, Az. 4 B 52/95). - VGH Bayern, 06.09.2011 - 1 ZB 09.3121
Nachbarrechtsbehelf; erdrückende Wirkung; Prüfungsumfang im vereinfachten …
Auszug aus VG Bayreuth, 26.04.2012 - B 2 K 11.415
Eine Rechtsverletzung der Klägerin durch die Baugenehmigung ist diesbezüglich nicht möglich, weil die Baugenehmigung keine Aussage zu der Einhaltung dieser Vorschriften trifft (vgl. BayVGH, 06.09.2011, Az. 1 ZB 09.3121).
- VG Regensburg, 20.01.2022 - RO 7 K 18.434
Kein Drittschutz eines Eigentümers eines forstwirtschaftlichen Waldgrundstückes …
Unrichtige Bauvorlagen führen also nur dann zu einer Verletzung von Nachbarrechten, wenn bei einer korrekten Darstellung drittschützende Vorschriften verletzt werden, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind (vgl. Leitsatz VG Bayreuth, U.v. 26.4.2012 - B 2 K 11.415 -, juris).